Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 21.09.2011 - L 4 R 56/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10631
LSG Rheinland-Pfalz, 21.09.2011 - L 4 R 56/10 (https://dejure.org/2011,10631)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.09.2011 - L 4 R 56/10 (https://dejure.org/2011,10631)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. September 2011 - L 4 R 56/10 (https://dejure.org/2011,10631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 Abs 1 SGB 9, § 14 Abs 2 SGB 9, § 15 Abs 1 S 3 SGB 9, § 15 Abs 1 S 4 SGB 9, § 33 Abs 8 Nr 4 SGB 9
    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Hörgeräteversorgung - Kostenerstattung bei selbstbeschafftem Hörgerät - Zuständigkeit des erstangegangenen Leistungsträgers

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Erstattungsanspruch gegenüber der Rentenversicherung für die über dem Festbetrag liegenden Mehrkosten von selbstbeschafften Hörgeräten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des zuständigen Leistungsträger für die Hörgeräteversorgung i.R.d. medizinischen Rehabilitation; Bindung der Zuständigkeit des erstangegangenen Leistungsträgers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hörgeräteversorgung als Leistung zur medizinischen Rehabilitation; Zuständigkeit des erstangegangenen Leistungsträgers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.09.2011 - L 4 R 56/10
    Da die Klägerin die begehrten Hörgeräte selbst beschafft hat, ist Anspruchsgrundlage § 15 Abs. 1 SGB IX (vgl. BSG, SozR 4-3250 § 14 Nr. 8).

    Diesem Gesetzeszweck liefe es zuwider, für das Außenverhältnis zum Leistungsberechtigten neben der Zuständigkeit eines Trägers nach § 14 SGB IX eine Zuständigkeit des nach den Leistungsgesetzen "eigentlich" verpflichteten Trägers für möglich zu halten (so: BSG, 5. Senat, Urteil vom 20. Oktober 2009, Az.: B 5 R 5/07 R - JURIS).

    Wird die Zuständigkeit eines Trägers im Sinne von § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX festgestellt, so hat das zwingend zur Folge, dass im Verhältnis zwischen diesem und dem Leistungsberechtigten der Anspruch an Hand aller Rechtsgrundlagen zu prüfen ist, die in der konkreten Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind (so: BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 5/07 R -JURIS, Rn. 16; BSG, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - JURIS).

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.09.2011 - L 4 R 56/10
    Denn aus der Zuständigkeit eines Trägers im Sinne von § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX folgt, dass gleichzeitig alle anderen Träger die Entscheidungsbefugnis über die Gewährung von Rehabilitationsleistungen verlieren, so dass demnach ergangene Bescheide wegen sachlicher Unzuständigkeit rechtswidrig und aufzuheben sind (BSG, SozR 4-3250 § 14 Nr. 7), weshalb vorliegend der Bescheid der Beklagten vom 07.06.2007 in der Fassung des Widerspruchsbescheides aufzuheben ist.

    Wird die Zuständigkeit eines Trägers im Sinne von § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX festgestellt, so hat das zwingend zur Folge, dass im Verhältnis zwischen diesem und dem Leistungsberechtigten der Anspruch an Hand aller Rechtsgrundlagen zu prüfen ist, die in der konkreten Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind (so: BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 5/07 R -JURIS, Rn. 16; BSG, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R - JURIS).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 31 R 37/10

    Kostenerstattung für ein Hörgerät - Zulässigkeit der Antragstellung durch die

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.09.2011 - L 4 R 56/10
    Da die Beklagte schon mit Bescheid vom 07.06.2007 den Antrag abgelehnt hat, und den Antrag zugleich an die Beigeladene abgegeben hatte (§ 14 Abs. 1 SGB IX) richtet sich der Anspruch der Klägerin auf Versorgung mit digitalen Hörgeräten nach den §§ 9 ff SGB VI. Dabei ist ausschließlich zuständiger Rehabilitationsträger die Beigeladene, die aufgrund der Anfrage der Firma a vom 17.02.2007 erstangegangener Rehabilitationsträger war (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2010, AZ.: L 31 R 37/10 - juris).
  • SG Oldenburg, 04.02.2013 - S 81 R 290/11

    Kostenübernahme für die beidseitige Hörgeräteversorgung mit den Geräten Oticon

    Die Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers schließt im Außenverhältnis zum Versicherten diejenige aller anderen Träger aus (BSG Urt. v. 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.09.2011 - L 4 R 56/10, zitiert nach Juris).

    (vgl. BSG Urt. v. 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R ; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.09.2011 - L 4 R 56/10; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.11.2010 - L 31 R 37/10 zitiert nach Juris).

  • SG Oldenburg, 04.07.2012 - S 81 R 84/11

    Kostenerstattung für bereits beschaffte Hörgeräte i.R.d. gesetzlichen

    Die Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers schließt im Außenverhältnis zum Versicherten diejenige aller anderen Träger aus (BSG Urt. v. 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.09.2011 - L 4 R 56/10, zitiert nach Juris).

    (vgl. BSG Urt. v. 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R ; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.09.2011 - L 4 R 56/10; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.11.2010 - L 31 R 37/10 zitiert nach Juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.09.2016 - L 5 KR 155/15

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Linsenimplantation

    Da die Beklagte als zuerst angegangener Leistungsträger den Leistungsantrag nicht an die Beigeladene zu 2 weitergeleitet habe, habe sie die beantragte medizinische Leistung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen (Hinweis auf LSG Rheinland-Pfalz 21.9.2011 - L 4 R 56/10).
  • LSG Sachsen, 07.02.2012 - L 5 R 286/11

    Leistungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen

    Darauf, ob dieser Antrag "vollständig" war und ob die Beigeladene diesem Antrag entnehmen konnte, dass eine über den Festbetrag hinausgehende Versorgung begehrt war, kommt es - entgegen der Ansicht der Klägerin - nicht an (so zutreffend: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2011 - L 4 R 56/10 - JURIS-Dokument, Rn. 33), weil die Beigeladene mit der Versorgungsanzeige des Hörgeräteakustikers unmissverständlich davon unterrichtet wird, dass die Klägerin eine Versorgung mit Hörgeräten wünscht und sich der Umfang der Hörgeräteversorgung nicht nach dem Antrag sondern nach Maßgabe der rechtlichen Bestimmungen richtet (§ 40 Abs. 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch [SGB I]).
  • LSG Hessen, 25.09.2012 - L 2 R 308/11

    Schwerbehindertenrecht - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Erstattung der

    Der zweitangegangene Leistungsträger darf über den bei ihm gestellten Anspruch nicht mehr entscheiden (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2011, L 4 R 56/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht